Handkuss

Handkuss
Hạnd|kuss 〈m. 1uKuss auf den Handrücken (als Zeichen der Verehrung, Zuneigung od. als Grußgebärde)

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Hạnd|kuss, der:
a) (von einem Herrn gegenüber einer Dame) bei der Begrüßung zum Zeichen der Verehrung angedeuteter Kuss auf den Handrücken:
einen H. andeuten;
jmdn. mit H. begrüßen;
mit H. (gern, ohne Zögern: sie haben die abgelegten Kindersachen mit H. [an]genommen);
zum H. kommen (österr.; von einem Übel betroffen werden, zum Opfer werden: das Opfer kam unschuldig zum H.);
b) (gegenüber einem geistlichen Würdenträger, bes. Papst od. Bischof) Kuss auf den an der Hand getragenen Ring als Zeichen der Ehrerbietung vonseiten des Gläubigen.

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Handkuss,
 
eine Grußform der Ehrerbietung, die mit dem spanischen Hofzeremoniell Ende des 16. Jahrhunderts nach Deutschland kam; im 19. Jahrhundert drang die Hofsitte als formeller Handkuss auch in das gehobene Bürgertum ein; im gegenwärtigen gesellschaftlichen Leben wird der Handkuss v. a. älteren verheirateten Damen erwiesen; andernorts, z. B. in Österreich und Polen, ist er gegenüber Damen noch weiter verbreitet. - Neben der Ehrerbietung galt bis etwa 1900 der Handkuss als symbolische Geste der Unterordnung gegenüber Fürsten; bei den Orientalen und Slawen war er Ausdruck ekstatischer Verehrung, gepaart mit Devotion. - In der lateinischen Liturgie aus dem kaiserlichen Hofzeremoniell übernommener, seit dem 4. Jahrhundert üblicher Brauch, dem Bischof bei liturgischen Handlungen oder außerhalb der Liturgie die Hand beziehungsweise den Bischofsring zu küssen (heute nahezu verschwunden). In den Ostkirchen wird der liturgische und der außerliturgische Handkuss nicht nur dem Bischof, sondern jedem Priester gegeben.

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Hạnd|kuss, der: a) (von einem Herrn gegenüber einer Dame) bei der Begrüßung zum Zeichen der Verehrung angedeuteter Kuss auf den Handrücken: einen H. andeuten; jmdn. mit H. begrüßen; *mit H. etw. tun (auf das Angebot, etw. zu tun, gern, ohne Zögern eingehen): sie haben die abgelegten Kindersachen mit H. [an]genommen; In diesem Fall hätte sie das Flugticket auf ihre künftige Schwiegermutter überschreiben lassen. „Die wäre mit H. geflogen, um ihren in Venezuela lebenden Sohn zu besuchen“, räumte die Angestellte ein. (SZ 30. 7. 98, 8); zum H. kommen (österr.; bei etw. draufzahlen, Schaden erleiden): Jetzt passiert, wovor wir gewarnt haben ... die sozial Schwachen kommen zum H. (Presse 30. 3. 84, 1); auch als Unbeteiligte kann man weiterhin zum H. kommen. Denn Hausdurchsuchungen dürfen ... auch bei am Finanzvergehen Unbeteiligten vorgenommen werden (Neue Kronen Zeitung 12. 5. 84, 38); b) (gegenüber einem geistlichen Würdenträger, bes. Papst od. Bischof) Kuss auf den an der Hand getragenen Ring als Zeichen der Ehrerbietung vonseiten des Gläubigen.

Universal-Lexikon. 2012.

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